Kosten
Das Gerichtsgutachten wird gemäß des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abggerechnet.
Für Privatgutachten, Wertgutachten, Versicherungsgutachten und Schiedsgutachten erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Kosten sind hier stark vom Umfang der Leistungen, sowie von der räumlichen Entfernung abhängig.
Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Stundensatz für die Erstellung des Gutachtens und den Aufwand für den Ortstermin. Hinzu kommen etwaige Nebenkosten wie Fahrtkosten, gegebenenfalls Übernachtungskosten sowie Kosten für die Ausarbeitung des Gutachtens. Das kann die Erstellung von Fotos, Zeichnungen, Plänen oder die Anfertigung bzw. das Besorgen von Mustern sein.